Preise / Kostenerstattung

 

Hier erfahren Sie, ob Heilpraktiker Rechnungen von der Krankenkasse übernommen werden und wie die Abrechnung der osteopathischen Behandlungen ist.  

 

 

gesetzliche Krankenkassen

 

Die Kosten für einen Behandlungstermin sind abhängig von Ihrer individuellen Behandlung. Die Kosten einer Behandlung durch einen Heilpraktiker werden i.d.R. nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Ausnahme stellen die osteopathischen Behandlungen dar, welche von einigen gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. Wie hoch diese sind, erfragen Sie bitte direkt bei Ihrer Krankenkasse, sowie wie die Modalitäten sind, um die Rechnungen einreichen zu können. Hier kann z.B. ein vom Arzt ausgestelltes Rezept nötig sein.

 

Für gesetzlich Versicherte gibt es die Möglichkeit einer Zusatzversicherung, welche ganz oder teilweise die Heilpraktiker Kosten übernehmen.

Haben Sie noch keine Zusatzversicherung, dann können Sie sich gern über die Möglichkeiten auf dieser Internetseite erkundigen und die Anbieter vergleichen.

  

Wenn Sie Selbstzahler sind, erhalten Sie gern direkt im ersten Gespräch einen Kostenüberblick, denn diese richten sich nach Behandlungsumfang.  

 

 

private Krankenkassen / Zusatzversicherung

 

Bei den privaten Krankenkassen, Zusatzversicherern und der Beihilfe wird wiederum anders verfahren. Die Rechnungsstellung
erfolgt nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GeBüH).

 

 

Rechnungsstellung

 

In jedem Fall wird die Rechnung direkt an Sie gestellt und je nach Versicherung reichen Sie dann die Rechnung bei Ihrem Versicherungsträger ein.

 

Dazu erhalten Sie hier ein Dokument, welches Sie gern vorab herunterloaden können

 

 

Es wird keine ärztliche Überweisung zum Heilpraktiker benötigt. Ausnahme stellt eine osteopathische Behandlung dar! Hier wird wie oben beschrieben, teilweise eine Überweisung benötigt.

 

Gerne sprechen wir im ersten Termin persönlich darüber.